„Die Vermögensgegenstände sind pfleglich zu behandeln, wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen“, so steht es vielerorts in den gesetzlichen Bestimmungen oder in den Verwaltungsvorschriften.
Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben häufig lediglich auf die korrekte Wertermittlung des Anlagevermögens abzielen, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die mit öffentlichen Mitteln beschafften Vermögensgegenstände ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Im Sinne einer effizienten Inventarverwaltung ist es erforderlich, jederzeit zu wissen
- welche Vermögensgegenstände der Organisation gehören und wo sich diese befinden,
- in welchem Zustand die Vermögensgegenstände sind,
- in welchem Umfang Ersatzbeschaffungen notwendig sind.
Darüber hinaus wollen wir dafür sorgen, dass
- Garantiefristen genutzt und Wartungstermine eingehalten werden,
- unberechtigte Entnahmen festgestellt und unterbunden werden,
- die entsprechenden Finanzmittel optimal genutzt werden.
Für uns steht also der operative Aspekt im Vordergrund:
Wir inventarisieren, weil wir sicher sein wollen, dass wir „noch alle Tassen im Schrank“ haben. Und dass wir sie jederzeit nutzen können.